Garantiebedingungen (SFA Deutschland GmbH)

Der Hersteller (SFA Deutschland GmbH) gewährt 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

• kostenfreie Reparatur der Ware oder
• kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Voraussetzungen für die Garantieleistung sind, dass

• die Montage und Inbetriebnahme durch eine fachkundige Person und nach DIN EN 12056-4 erfolgt ist,
• die Registrierung des erworbenen Produktes (postalisch oder online) durchgeführt wurde,
• der Käufer auf Anforderung die erforderlichen Belehrungs- und Montagenachweise sowie Protokolle zugänglich macht bzw. zur Verfügung stellt,
• die Zugänglichkeit der Anlage gewährleistet sein muss (ist dies nicht der Fall, entspricht der Einsatz einer Fehlfahrt und wird somit kostenpflichtig),
• die Fäkalienanlagen vor Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt sein müssen.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

SFA Deutschland GmbH
Waldstraße 23 / Gebäude B5
63128 Dietzenbach
Tel 06074 / 309 28 0
Fax 06074 / 309 28 90

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

• missbräuchliche, fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung, Behandlung, Installation, Nutzung und Wartung
• Nichtbeachtung der Einbau-, Installations-, Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
• Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
• eigenmächtige Reparaturversuche
• normaler Verschleiß (z. B. Membrane, Mikroschalter, Rückschlagklappen, Kondensatoren, WC Sitze, Oberförderrohr, flexible Anschlussmaterialien etc.)

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber auf dessen Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie dem Garantiegeber auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Originalrechnung der eingesandten Ware). Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, trägt der Garantiegeber die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Gemäß dem Fall, dass erforderliche Arbeiten im Zeitraum der Garantie nicht durch den bundesweiten SFA Kundendienst bzw. Werkskundendienst, sondern durch andere Unternehmen ausgeführt werden, können grundsätzlich keine, im Ausnahmefall höchstens, die Kosten, die bei der Nacherfüllung durch den SFA Service entstanden wären, erstattet werden.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

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