Rückstauverschlüsse
Rückstauverschlüsse müssen bei Eintritt von Rückstau, d.h. spätestens dann, wenn die Rohrleitung gefüllt ist, selbsttätig schließen und nach Beendigung des Rückstaus den ungehinderten Wasserablauf ermöglichen. Die Klappen dürfen bei Rückstau nicht aufschwimmen.
Bei der Produktauswahl ist die Unterscheidung zwischen fäkalienfreiem und fäkalienhaltigem Abwasser von großer Bedeutung.
Fäkalienfreies Abwasser (=Grauwasser) beinhaltet Wasser ohne Fäkalienanteile, wie z.B. Duschwasser oder Waschmaschinenwasser.
Fäkalienhaltiges Abwasser (=Schwarzwasser) liegt immer dann vor, wenn Rohrleitungen angeschlossen sind, die in Fließrichtung Fäkalien von Urinalen oder Toiletten transportieren.
Ausschlaggebend ist immer die Abwasserart, welche in Fließrichtung über die Rückstausichereung in Richtung Kanal abläuft.
Welche Abwasserart im Rückstaufall (also vom Kanal in Richtung Rückstausicherung) zurückgedrückt wird, ist dabei unerheblich!
Versicherte Schäden werden i.d.R. nur bei Einbau des richtigen Rückstau-Typs entsprechend DIN EN 13564 ersetzt.
Rückstauverschlüsse können durch örtliche oder nationale Bedingungen eingeschränkt werden.
Nur die nachfolgenden Typen dürfen in Deutschland eingesetzt werden:
Fäkalienfreies Abwasser: Typen 1*,2 und 5
Fäkalienhaltiges Abwasser: nur Typ 3 mit Kennzeichnung "F"
* Der Überlauf eines Erdspeichers kann durch einen Rückstauverschluss Typ 1 abgesichert werden, wenn dieser an einen Regenwasserkanal angeschlossen wird.
Marke, Typ oder Artikel nicht gefunden? Kontaktformular