Garantiebedingungen (Bosch Thermotechnik GmbH)

Der Hersteller (Bosch Thermotechnik GmbH) gewährt 5 Jahre Systemgarantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt ab der Inbetriebnahme gemäß Systemzertifikat. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

• kostenfreie Reparatur der Ware oder
• kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Voraussetzungen für die Garantieleistung sind, dass

• das System durch eine konzessionierte Fachfirma vollständig gemäß Komponentenliste im Zertifikat verbaut wurde,
• das System gemäß den produktbegleitenden Unterlagen (z. B. Montage- und Inbetriebnahmeanweisung) sowie den Planungsvorhaben und den allgemeinen Regeln der Technik installiert, eingestellt und betrieben wird,
• bei ausgewählten Systemen die Erstinbetriebnahme durch den Buderus Kundendienst oder eine von Buderus für dieses Produkt qualifizierte und zertifizierte Fachfirma erfolgt. Die Information zu den betroffenen Systemen erhalten Sie von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder durch die kostenlose Buderus Hotline unter 0800 4 45 55 88,
• die Logasys Systeme und Logaplus Pakete einmal jährlich, in jedem Fall mit einem maximalen Wartungsintervall von 16 Monaten, gewartet werden,
• die Prüfung der vollständigen und sachgerechten Verbauung der Logasys Systeme und Logaplus Pakete durch Buderus (bei Anmeldung eines Garantiefalls) vorgenommen wird. Der Wartungsnachweis ist im Garantiefall durch den Eigentümer des Heizsystems dem Buderus Kundendienst oder dem Heizungsfachbetrieb vorzulegen,
• Sie als Anlagenbetreiber sich mit Ihrem Aktivierungscode (den Sie auf der Seite 1 Ihres Heizsystem-Zertifikats finden) auf www.buderus.de/de/5-jahre-systemgarantie-registrierung registrieren; bei Fragen wenden Sie sich bitte an die kostenlose Buderus Hotline 0800 4 45 55 88.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

Bosch Thermotechnik GmbH
Sophienstraße 30 - 32
35576 Wetzlar
Buderus Hotline: 0800 / 4 45 55 88

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

• missbräuchliche, fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung, Behandlung, Installation, Nutzung und Wartung
• Nichtbeachtung der Einbau-, Installations-, Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
• Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
• eigenmächtige Reparaturversuche
• natürlichen Verschleiß (z. B. Elektroden, Anoden, Filter, Batterien etc.)
• Glasbruch bei Solaranlagen

Die Behebung der vom Hersteller als garantiepflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass die mangelhaften Teile nach Wahl des Herstellers unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Bosch Thermotechnik GmbH über. Durch Garantieleistung wird die Garantiefrist für Systemerzeugnisse weder verlängert noch erneuert.

Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit beim Hersteller geltend gemacht werden. Hierfür notwendig ist, neben der Vorlage des Wartungsnachweises, die Rechnung, aus der das Installationsdatum ersichtlich ist.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, trägt der Garantiegeber die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

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